Visum und Grenzkontrolle

Seit dem 1. Januar 2007 ist die Republik Bulgarien Mitglied der EU und wendet somit die allgemeine Visapolitik der Europäischen Union gemäß den Bedingungen des Beitrittsvertrags an.

Zurzeit stellt Bulgarien nur nationale Visa aus, die nicht zur Einreise in den Schengen-Raum berechtigen.

Visa werden von den diplomatischen und konsularischen Vertretern der Republik Bulgarien oder von Vertretern eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ausgestellt, mit dem Bulgarien ein Abkommen über die Einreichung und Annahme von Visumanträgen und die Erteilung von Visa geschlossen hat.

Folgende Visatypen sind verfügbar:

Nützliche Links

Weitere Informationen zu den Antragsverfahren und den erforderlichen Unterlagen für die Erteilung von Visa sowie die Adressen der Konsulate finden Sie auf der Website des Außenministeriums.

Weitere Informationen und eine praktische Information für Touristen – COVID-19

Grenzkontrolle

Bei der Einreise nach und der Ausreise aus Bulgarien werden Grenzkontrollen durchgeführt. An den Grenzen des Landes gibt es die folgenden Grenzkontrollstellen (BCCP).

  • BCCP Bregovo
  • BCCP Vrashka Chuka
  • BCCP Kalotina
  • BCCP Strezimirovtsi
  • BCCP Oltomantsi
  • BCCP Kulata
  • BCCP Ilinden
  • BCCP Kapitan Petko Voyvoda
  • BCCP Iwajlowgrad
  • BCCP Zlatograd
  • BCCP Vidin – Fährschiff
  • BCCP Orjachowo – Fährschiff
  • BCCP Ruse – Donaubrücke
  • BCCP Silistra
  • BCCP Kardam
  • BCCP Durankulak
  • BCCP Balchik
  • BCCP Varna
  • BCCP Burgas
  • BCCP Zarevo
  • BCCP Sofia Flughafen
  • BCCP Plovdiv Flughafen
  • BCCP Gorna Oryahovitsa Flughafen
  • BCCP Flughafen Varna
  • BCCP Burgas Flughafen

Die Überprüfung von Dokumenten und die Kontrolle von Kraftfahrzeugen, Fracht und persönlichen Gegenständen erfolgt an diesen Kontrollpunkten, und bei der Ein- und Ausreise wird eine vollständige Dokumentation der Personen durchgeführt, einschließlich der Überprüfung der Namen, der Passdaten, des endgültigen Reiseziels und des Zwecks des Besuchs. Je nach Standort des Kontrollpunkts können Personen und Gepäck mit einem Röntgengerät oder Metalldetektor untersucht werden, und es können Videoaufzeichnungsgeräte eingesetzt werden.

Kommunikation

Drei Mobilfunkbetreiber versorgen Bulgarien mit einer nahezu 100 %igen 3G- und 4G-Netzabdeckung sowohl auf dem bulgarischen Staatsgebiet als auch in den Hoheitsgewässern. Auch das Internet ist fast überall im Lande verfügbar. In den größeren Städten gibt es W-LAN-Stationen mit kostenlosem Internetzugang. Diese befinden sich hauptsächlich in den Handelszentren, Bahnhöfen und Busbahnhöfen.

In Bulgarien gibt es folgende Kommunikationsanbieter:

Nützliche Links

Nationale und internationale Anrufe können auch in vielen bulgarischen Postämtern getätigt werden

Informationen zur Währung

Die Währungseinheit in der Republik Bulgarien ist der Lew (BGN), der 100 Stotinki (St.) entspricht.

Seit 1997 wird das Land von einem Währungsrat regiert und der Wert des Lew ist an den Euro gekoppelt.

Zu einem festen Kurs von 1 EUR - 1,95583 BGN

Nützliche Links

Aktuelle Währungsinformationen finden Sie auf der Website der bulgarischen Nationalbank.

Geld kann in Banken oder in einer der zahlreichen Wechselstuben des Landes umgetauscht werden. Einige dieser Wechselstuben arbeiten auch an Feiertagen. Euro-Schecks können in Banken umgetauscht werden.

Kreditkarten

Die meisten bulgarischen Hotels und Geschäfte akzeptieren jetzt:

Dienstleistungen im Gesundheitswesen

In Bulgarien besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Alle Versicherten in Bulgarien wählen ihren Hausarzt (Allgemeinmediziner), den sie bei Bedarf aufsuchen. Wenn der Hausarzt nicht in der Lage ist, die Krankheit zu behandeln, erteilt er dem Patienten die schriftliche Erlaubnis, einen Facharzt aufzusuchen, der ebenfalls mit der staatlichen Krankenkasse zusammenarbeitet. Für den Besuch beim Hausarzt oder bei dem vom Hausarzt empfohlenen Facharzt wird eine geringe Gebühr erhoben.

Seit dem 1. August 2011 beträgt die Gebühr 1 % des Mindestlohns im Land, also 2,70 BGN (1,40 Euro). Für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts zahlt der Patient eine Gebühr in Höhe von 2 % des monatlichen Mindestlohns in Bulgarien, also etwa zwei Euro. Kinder bis 18 Jahre, Schwangere, Minderjährige und arbeitslose Familienangehörige, Militärangehörige und einige andere Gruppen werden kostenlos behandelt. Nicht versicherte Personen zahlen zusätzlich zu diesen Gebühren die vollen Kosten für die erbrachte medizinische Versorgung.

In Bulgarien gibt es eine große Anzahl spezialisierter privater Praxen und medizinischer Einrichtungen. Bei einer Beratung und/oder Behandlung in diesen Einrichtungen zahlen die Patienten den gesamten Betrag für die Untersuchung und/oder Behandlung, unabhängig davon, ob sie krankenversichert sind.

Nützliche Links

Medizinische Versorgung von Ausländern

Medizinische Versorgung von Ausländern mit Wohnsitz in:

  • die EU, den EWR und die Schweiz (Österreich, Belgien, Großbritannien, Deutschland, Griechenland, Dänemark, Estland, Irland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Finnland, Frankreich, die Niederlande, die Tschechische Republik, Schweden, Island, Norwegen, Lichtenstein, die Schweiz)

Staatsangehörige der oben genannten Mitgliedstaaten, die Bulgarien besuchen oder sich dort aufhalten, haben das Recht, ihre Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Für die medizinische Versorgung müssen sie nur eine medizinische Einrichtung oder ein Diagnoselabor aufsuchen, die einen Vertrag mit dem Nationalen Krankenversicherungsfonds (NHIF) abgeschlossen haben, oder eine der staatlichen oder kommunalen medizinischen Einrichtungen (siehe Register der Gesundheitseinrichtungen), die vom Gesundheitsministerium unterstützt werden. Touristen in Bulgarien können sich beim Hotelpersonal über die medizinische Versorgung und Behandlung erkundigen, und die Hotels sind verpflichtet, eine Liste mit Adressen von medizinischen Einrichtungen und Ärzten zur Verfügung zu stellen, die einen Vertrag mit der NHIF haben. (Bitte beachten Sie, dass die in den Hotels tätigen medizinischen Fachkräfte häufig NICHT mit der NHIF zusammenarbeiten und dass ihre Dienste im Allgemeinen teuer sind).

Besucher und Einwohner der Europäischen Union, die sich auf ihre eigenen Versicherungspläne verlassen, müssen keine Versicherungsbeiträge an die bulgarische Krankenkasse zahlen. Stattdessen müssen sie nur ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorlegen. In Ausnahmefällen kann dieses Recht auch durch Vorlage einer Bescheinigung über die vorübergehende Ersetzung der EKVK nachgewiesen werden, die von derselben Einrichtung ausgestellt wurde, die auch die Krankenversicherungskarte der betreffenden Person ausgestellt hat, sowie durch einen gültigen Ausweis. Außerdem müssen dem Arzt Kopien dieser beiden Dokumente vorgelegt werden. Ebenso zahlen Nicht-Bulgaren bei Vorlage der erforderlichen Dokumente nur die von bulgarischen Versicherten verlangte Verbrauchergebühr für die folgenden medizinischen und zahnmedizinischen Leistungen:

  • Ausstellung einer Empfehlung für eine Konsultation oder für medizinische Tests nach der Untersuchung;
  • Festlegung der medizinischen Behandlung, einschließlich der Verschreibung, nach der Untersuchung;
  • Rehabilitationsverfahren;
  • Medizinische Tests;
  • Behandlung;
  • Prophylaxe;
  • Nicht-bulgarische Patienten müssen außerdem eine Erklärung unterzeichnen (Anhang 2), in der sie bestätigen, dass sie sich nicht nur zu medizinischen Zwecken in Bulgarien aufhalten.

Im Falle eines medizinischen Notfalls rufen Sie die gebührenfreie Telefonnummer 112 an. Diese Nummer ist auch für alle anderen Notfälle zu wählen. Die Nummer ist auch außerhalb der Reichweite Ihres Mobilfunknetzes erreichbar. Die 112 Mitarbeiter sprechen auch andere Sprachen als Bulgarisch.

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Bulgarien einen dringenden medizinischen Bedarf haben, kann Ihnen Ihr Arzt Medikamente verschreiben. Erkundigen Sie sich, ob ein Teil oder der gesamte Betrag für diese Medikamente von der NHIF übernommen wird. In diesem Fall können Sie Ihre Medikamente zu einem niedrigeren Preis erhalten, da ein Teil der Kosten wie bei bulgarischen Staatsbürgern bezuschusst wird, aber Sie können dies nur in einer Apotheke tun, die eine Vereinbarung mit der NHIF hat. Wenn die Medikamente nicht von der NHIF abgedeckt sind, können sie in jeder Apotheke gekauft werden, allerdings zu den vollen Kosten.

Wenn zusätzliche Untersuchungen oder ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sind, ist der Hausarzt derjenige, der die Empfehlung ausspricht. Die Einrichtungen des Gesundheitswesens sind verpflichtet, an gut sichtbarer Stelle Informationen über den Preis der medizinischen Leistungen, die Fälle, in denen die Patienten für die medizinische Versorgung zahlen müssen, sowie die Art und Weise und die Bedingungen der Bezahlung der medizinischen Versorgung auszuhängen.

In dringenden Fällen (z. B. bei Schlaganfall, Autounfall, Herzinfarkt usw.) werden die Patienten ohne Empfehlung des Hausarztes in ein Krankenhaus eingewiesen.

Wenn Besucher in Bulgarien eine Entschädigung für eine während ihres Aufenthalts im Land eingetretene Behinderung erhalten möchten, müssen sie sich unverzüglich an einen Arzt wenden, der eine Vereinbarung mit dem Nationalen Krankenversicherungsfonds hat. Der Arzt wird dann entscheiden, ob es sich um eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder einen Arbeitsunfall handelt. Es ist ratsam, Ihren Arbeitgeber so bald wie möglich telefonisch oder per Fax über die unmittelbaren Umstände und die ungefähre Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren und ihm mitzuteilen, wo Sie sich während der medizinischen Behandlung in Bulgarien aufhalten.

Legt eine Person bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in Bulgarien keine EKVK und/oder keinen Personalausweis vor, wird sie als Privatpatient behandelt. In diesen Fällen geht die Behandlung vollständig zu Lasten des Patienten oder des Versicherers, wenn die Person krankenversichert ist. Dies gilt auch für Fälle, in denen eine Person ohne offizielle Genehmigung (Е112) des zuständigen Trägers in ihrem Heimatland zur medizinischen Behandlung nach Bulgarien gereist ist.

Wenn Besucher keines der erforderlichen Dokumente vorlegen können, bedeutet dies jedoch nicht, dass sie keinen Anspruch auf medizinische Versorgung nach den Bestimmungen der EU-Verordnungen über die Sozialversicherung haben. In solchen Fällen muss der persönliche Arzt des Besuchers die regionale/nationale Krankenkasse über den Fall informieren. Wenn Sie das Recht auf medizinische Versorgung in Ihrem Land haben, bestätigt die zuständige Gesundheitseinrichtung dies durch ein Fax, das anstelle des vorläufigen Versicherungsformulars versandt wird. Handelt es sich um einen Notfall, so dass die Bestätigung durch die zuständige Einrichtung nicht rechtzeitig erfolgen kann, muss die ärztliche Leistung zu den von der Krankenkasse und dem Gesundheitsministerium festgelegten Gebühren in voller Höhe bezahlt werden. In diesem Fall wird eine Rechnung ausgestellt, die eine detaillierte Beschreibung der erbrachten medizinischen Leistungen einschließlich der jeweiligen Vertragspreise enthält. Nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland, in dem Sie versichert sind, können Sie einen Antrag stellen, um den Betrag erstattet zu bekommen.

Staatsangehörige anderer Länder als der EU, des EWR und der Schweiz, die in Bulgarien eine medizinische Versorgung benötigen, müssen für diese Leistungen in voller Höhe aufkommen. Ist der Patient krankenversichert, so ist der Versicherer verpflichtet, die Kosten ganz oder teilweise gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrags zu erstatten. Im Notfall ist jede bulgarische medizinische Einrichtung unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Wohnsitz oder ihrem Krankenversicherungsstatus verpflichtet, die erforderliche Diagnose und Behandlung anzubieten. Wenn Sie sich in einer medizinischen oder sonstigen Notsituation befinden, rufen Sie die kostenlose Telefonnummer 112 an. Die Betreiber sprechen auch andere Sprachen als Bulgarisch. Für die Einwohner der Staaten, mit denen die Republik Bulgarien Abkommen und Verträge über die Krankenversicherung abgeschlossen hat, gelten andere Bedingungen. In einigen dieser Abkommen ist das Recht auf freien Zugang zu medizinischer Versorgung für diplomatische Vertreter verankert, während andere das Recht auf medizinische Notfallversorgung vorsehen und wieder andere eine breite Palette von Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsfragen auf der Grundlage der bestehenden bilateralen Abkommen regeln. Solche Abkommen sind derzeit in Kraft zwischen Bulgarien und Armenien, Afghanistan, Vietnam, Irak, Jemen, Jordanien, Kambodscha, der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), Malta, Mexiko, Moldawien, der Mongolei, der Russischen Föderation, der Slowakei, der Ukraine, Serbien, Bosnien und Herzegowina und Slowenien.

Transport

Der Luft-, Schienen-, Straßen- und Wasserverkehr ist in Bulgarien gut entwickelt.

Bulgarian Flughäfen

Das Land hat vier internationale Flughäfen – Sofia, Varna, Plovdiv und Burgas. Die Flughäfen werden auch von Charterflügen und Hubschraubern angeflogen. Segelflugzeuge, die von Hobbypiloten gesteuert werden, benötigen eine Sondergenehmigung, da die Flugkorridore nur für sie von den bulgarischen Flugleitern zur Verfügung gestellt werden.

Nützliche Links:

Bulgarischer Schienenverkehr

Der Schienenverkehr in Bulgarien ist leicht zugänglich und im Allgemeinen bequem, und das Schienennetz bedient alle größeren Orte in Bulgarien. Die Eisenbahnlinien überqueren alle Landgrenzen Bulgariens. Auch der europäische Orient Express durchquert das Land. Schmalspurbahnen wurden gebaut, um die schwer zugänglichen Orte des Landes zu erreichen und Ziele mit einem geringeren Fahrgastaufkommen zu bedienen. Fahrkarten sind an Bahnhöfen, in den Verkehrsämtern der Städte und in den Fremdenverkehrsämtern erhältlich. Internationale Tickets werden in den Büros, Agenturen und internationalen Schaltern am Einschiffungsbahnhof ausgestellt.

Nützlicher Link:

Bulgarische Häfen

Bulgariens Wassergrenzen verlaufen entlang der Donau und entlang der Schwarzmeerküste. Die wichtigsten Häfen für den Seeverkehr in Bulgarien sind die Häfen von Varna und Burgas. Reisende können über die lokalen Häfen in der Nähe von Durankulak nach Rumänien und über Rezovo in die Türkei einreisen. Diese Punkte werden für kleine Seeschiffe auf der Durchfahrt genutzt, nicht für solche, die in den bulgarischen Hoheitsgewässern ankommen. Entlang der Donau gibt es einen Grenzkontrollpunkt in der Nähe des Dorfes Vrav sowie in anderen Städten und Orten entlang des Flusses: Vidin, Lom, Orjachovo, Ruse, Tutrakan und Silistra. Entlang der gesamten Donau und der Schwarzmeerküste gibt es sowohl Personen- als auch Güterverkehr auf dem Wasser. Preise und Fahrpläne hängen von der Saison, dem Schiffstyp und der Kategorie ab. Es gibt auch viele private Seeschiffe, sowohl Yachten als auch Motorboote, die zu lokalen Sehenswürdigkeiten fahren und Fluss- oder Seetouren für Einzelpersonen und Gruppen anbieten.

Nützliche Links:

Straßennetz

Das Straßennetz des Landes besteht aus Autobahnen mit beschränktem Zugang, Straßen erster Klasse, Straßen zweiter Klasse und Straßen dritter Klasse. Der Busverkehr ist gut ausgebaut. Es gibt Expressbusse, die die meisten großen Städte des Landes anfahren.

Es gibt internationale Buslinien zu den meisten europäischen Hauptstädten und zu anderen europäischen Städten. Über die Türkei gibt es eine Busverbindung in den Nahen Osten und nach Ägypten. Bustickets können bei den zuständigen Stellen, an den Busbahnhöfen, bei den Busunternehmen selbst und in den Fremdenverkehrsämtern der größeren Städte erworben werden. Auch ausländische Fluggesellschaften sind in Bulgarien tätig.

Nützliche Links:

Wenden Sie sich an einen der folgenden Busbahnhöfe für weitere Informationen.

Nützliche Links